Trenitalia missbraucht Untersuchungsbericht zum Unfall Viareggio
Wie an der internationalen Frühjahrstagung des VAP zum Bahngüterverkehr in der Schweiz und Europa in Zürich am 10. Mai 2012 bekannt wurde, will die italienische Staatsbahn Trenitalia kein Gefahrgut mehr befördern, das mit Güterwagen transportiert wird, deren für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in charge of maintenance, ECM) nicht zertifiziert ist, sondern stattdessen über eine Konformitätserklärung gemäss EU-Verordnung 445/2011, Art. 12 (6) verfügt. Mittlerweile konnte der VAP in Erfahrung bringen, dass sich Trenitalia auf Empfehlungen der nationalen Unfalluntersuchungsbehörde zum Unfall von Viareggio bezieht. Diese empfiehlt unter anderem, nur solche Güterwagen zu verwenden, die von zum Unterhalt von Güterwagen zuständigen Stellen (ECM) mit Zertifikat stammen.
Güterwagen-Haftpflichtversicherung als zusätzlicher Bilanzschutz und gemeinschaftliche Versicherungslösung für Wagenhalter
PSI wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren erstmals von den Städtischen Verkehrsbetrieben (MPK) in Posen beauftragt. Gegenstand des Auftrags ist die Implementierung und Lieferung eines automatischen Betriebshofmanagementsystems für das Franowo Straßenbahndepot in Posen. Mit der Implementierung des Systems wurde bereits begonnen, die Fertigstellung ist für Ende nächsten Jahres geplant.
Auf den Bau einer Bahnhaltestelle im Gotthard-Basistunnel unterhalb von Sedrun (Porta Alpina) wird vorläufig verzichtet. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK zur Kenntnis genommen, der die Gründe für diesen Entscheid erläutert. Von Bedeutung ist unter anderem, dass kein genehmigungsreifes Projekt vorliegt, das mit dem vorgesehenen Bahnbetrieb durch den Tunnel vereinbar wäre. Eine alternative Nutzung der bestehenden Räume zu touristischen Zwecken oder eine Realisierung der Porta Alpina durch eine der nächsten Generationen bleiben jedoch möglich.