Angestellte von touristischen Bergbahnen können länger arbeiten
Bergbahnen können die Arbeitszeiten ihres Personals künftig unter gewissen Voraussetzungen verlängern. Der Bundesrat hat heute (08.03.2013) eine Änderung der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz gutgeheissen. Sie ist mit den Sozialpartnern abgesprochen. Die neuen Vorschriften tragen sowohl den Interessen der Bahn-Unternehmen als auch dem gesundheitlichen Schutz der Angestellten und den Anforderungen der Sicherheit Rechnung.