Autozug Sylt

Seit August 2015 steht offiziell fest: Im neuen Fahrplanjahr 2016 fährt die RDC D mit Sitz in Niebüll täglich bis zu zwölf Mal Fahrzeuge von beziehungsweise nach Sylt. Hinzu kommen vier Fahrten zusätzlich an den Wochenenden. Je Richtung gibt es somit bis zu acht Verbindungen am Tag. RDC ist damit das erste private Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland, das Fahrzeuge mit Insassen über den Hindenburgdamm vom Festland auf die Insel Sylt und zurück transportieren wird. Die übrigen Trassen bedient die DB. Die Betriebsaufnahme ist für Januar 2016 geplant.

  • In Vorbereitung ihres Betriebsstarts wird die Railroad Development Corporation Deutschland (RDC D) am Mittwoch, 23. März 2016, mehrere technische Testfahrten zwischen Niebüll und Westerland durchführen. Hierbei werden die Abstände zwischen dem Überfahrwagen (Typ Laadks) und den PKW-Rampen an den Verladebahnhöfen in Niebüll und Westerland vermessen.

  • Die Railroad Development Corporation (RDC) hat für ihr Projekt „AUTOZUG Sylt“ eine eigene Gesellschaft gegründet. Die neue „RDC AUTOZUG Sylt GmbH“ markiert den Übergang von der erfolgreichen Entwicklungsphase hinein in das anstehende operative Geschäft des „AUTOZUG Sylt“.

  • Die Railroad Development Corporation Deutschland (RDC D) führt ab der kommenden Woche (Start ab 11. Januar) regelmäßige Testfahrten auf der Verbindung zwischen Niebüll und Westerland/Sylt durch.

  • Die Railroad Development Corporation Deutschland (RDC D) hat bei einem Presse-Termin heute in Kiel ihren Musterzug für den künftigen Betrieb des AUTOZUG Sylt auf der Verbindung zwischen Niebüll und Westerland/Sylt präsentiert.

  • Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, Dr. Frank Nägele, hat die Deutsche Bahn AG, die Bundesnetzagentur und RDC Deutschland (RDC D) Ende voriger Woche in einem öffentlich gemachten Brief angeschrieben. Darin warnt er vor „unhaltbaren Verkehrsverhältnissen“ in den Bahnhöfen Westerland/Sylt und Niebüll. DB Fernverkehr, Bundesnetzagentur und RDC D fordert er auf, „kurzfristig nach Lösungsmöglichkeiten“ zu suchen.

  • Die RDC Deutschland GmbH hat heute von der DB Netz ein Angebot über sieben zusätzliche Rahmenverträge mit zunächst vierjähriger Laufzeit für den AUTOZUG Sylt erhalten. Start für die neuen Trassen ist das Fahrplanjahr 2017.

  • Am 5. Mai fuhr der künftige Anbieter des Autoreisezugs Sylt, die Railroad Development Corporation Deutschland (RDC D), für eine rein technische Testfahrt einen Zug von Niebüll nach Westerland und zurück. Hierbei ging es darum, das Verhalten der Lok mit angehängten Wagen auf der zu bedienenden Strecke und die operativen Abläufe an der Stecke und den Verladestationen zu testen. Dies wollte RDC Deutschland möglichst frühzeitig tun. Sämtliche Ergebnisse fielen positiv aus. Auch die Kooperation mit dem Betreiber der Terminalinfrastruktur in Niebüll und Westerland erfolgte reibungslos.

  • Der künftige Anbieter des Autoreisezugs Sylt, die Railroad Development Corporation Deutschland (RDC D), ist am 05.05.2015 zur ersten Testfahrt nach Sylt gefahren. Die Lok mit fünf Wagen einstöckiger Bauart, so wie sie zunächst ab Dezember 2015 im Autozug verkehren sollen, sowie drei Personenwagen, fuhr am Vormittag erfolgreich von Niebüll nach Westerland und zurück.

  • Am 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der RDC Deutschland GmbH (RDC D) abgelehnt. RDC D hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Köln Klage dagegen eingereicht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Vergabeverfahren für den Autozug der DB Netz AG vorgegeben hatte, dass Rahmenverträge für die Strecke Niebüll-Westerland (Sylt) nur für zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung gesichert werden sollen.

  • Im laufenden Vergabeverfahren um den Autozug zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) sucht die RDC Deutschland GmbH (RDC D) weiter nach einer für alle am Eisenbahnverkehr von und zu der Insel sinnvollen Lösung und stellt einen möglichen Konsensfahrplan vor. „Mit der Veröffentlichung dieses Vorschlags, möchte wir die Transparenz des weiteren Verfahrens für alle Beteiligten und insbesondere für die Öffentlichkeit sicherzustellen“, sagt Hans Leister, bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig, dazu. „Es handelt sich dabei um eine Lösung, die auf Basis von drei Rahmenvertragskapazitäten je Stunde und Richtung umsetzbar wäre.“

  • Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2015 der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll-Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet. Die DB Netz AG habe bei ihrer Vergabeentscheidung insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) zulassen.