Bundesamt für Verkehr (BAV)

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der SBB die Baubewilligung für die «Entflechtung Wylerfeld» in Bern erteilt. Damit kann das 270-Millionen-Franken-Projekt umgesetzt werden. Am 4. Januar 2016 beginnen die Vorarbeiten im Umfeld des Bahnhofs Bern Wankdorf und auf den Gleisen zwischen dem Bahnhof und der Scheibenstrassenbrücke. Die Hauptarbeiten werden im Frühjahr 2016 starten. Ende 2022 geht die «Entflechtung Wylerfeld» in Betrieb. Sie ist ein Schlüsselprojekt für mehr Verbindungen und Pünktlichkeit im Fern- und Regionalverkehr.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute die Betriebsbewilligung für den Abschnitt Altstetten – Bahnhof Löwenstrasse der Durchmesserlinie (DML) Zürich erteilt. Sie beinhaltet die Strecke über die Letzigraben- und die Kohlendreieckbrücke. Die Aufnahme des fahrplanmässigen Betriebs erfolgt am 13. Dezember 2015.

  • Am 07.12.2015 wurde die Rahmenvereinbarung zur unterirdischen Erweiterung des Bahnhofs Genf-Cornavin unterzeichnet. Die Besteller Bund (vertreten durch das Bundesamt für Verkehr BAV), Kanton Genf und Stadt Genf, die diesen Ausbau finanzieren, beauftragen darin die SBB mit der Realisierung eines unterirdischen Bahnhofs mit zwei Gleisen und einem Perron für geschätzte Kosten von 1,6 Milliarden Franken (± 30 %). Die Kapazitätserhöhung im Bahnhof Genf-Cornavin ist eine Voraussetzung für die weitere Verdichtung des Bahnangebots nach der Inbetriebnahme der S-Bahn Léman Express.

  • Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Verlagerungsbericht 2015 verabschiedet und zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter zu fördern: Per Anfang 2017 sollen die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhöht und den Bahnen zeitlich befristet tiefere Trassenpreise für die Nutzung der Transitstrecken verrechnet werden. Damit wird die Verlagerung konsequent fortgeführt. Diese entwickelte sich in der Berichtsperiode positiv: Der Marktanteil der Schiene stieg von 66,1 Prozent im zweiten Halbjahr 2013 auf 68,6 Prozent im ersten Halbjahr 2015, dem höchsten Wert seit 2001. Die Zahl der Lastwagenfahrten konnte auf rund eine Million pro Jahr reduziert werden.

  • Am 03.12.2015 hat das Bundesamt für Verkehr die SBB informiert, dass die Bewilligung für den geplanten Halt in Bern Wankdorf nicht erteilt wird. Die SBB bedauert, dass diese Chance zur Entlastung der Zentren im Sinne der Kundinnen und Kunden verpasst wurde.

  • Auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard haben sich am 20.10.2015 in Bern Vertreter des Bundes, der Kantone und Städte, der Transportunternehmen sowie von Vereinen und Fanvereinigungen zu einem Austausch über die Fantransporte getroffen. Ziel des Runden Tisches war es, einen Überblick über die laufenden Anstrengungen zu erhalten und das weitere Vorgehen festzulegen. Damit wird ein Auftrag des Parlaments umgesetzt. Dieses hatte Gesetzesänderungen zum Transport von Sportfans zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt, mit den betroffenen Kreisen andere Lösungen zu finden.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der SBB die Plangenehmigung für den Neubau des Bözbergtunnels erteilt. Es handelt sich um das grösste Einzelprojekt im Rahmen der Aufwertung der Gotthard-Achse zu einem 4-Meter-Korridor, um die Verlagerung der alpenquerenden Gütertransporte von der Strasse auf die Schiene weiter zu fördern.

  • Die SBB baut im Auftrag des Bundes die Strecke von Basel ins Tessin bis 2020 zu einem 4-Meter-Korridor aus. Somit können dereinst auch Sattelauflieger mit einer Eckhöhe von 4 Metern transportiert werden. Das grösste Einzelprojekt des 4-Meter-Korridors ist der Ersatz des bestehenden Bözbergtunnels im Kanton Aargau durch einen neuen Doppelspurtunnel zwischen Effingen und Schinznach-Dorf. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat jetzt die Baubewilligung für dieses Projekt erteilt.

  • Am 24.09.2015 trafen sich im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die Vertreter des Strategischen Organs „Hochrheinelektrifizierung“ bestehend aus: dem BAV, den Kantonen Basel-Stadt und Schaffhausen, den Landkreisen Waldshut und Lörrach sowie dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das MVI. Gemeinsam wurden Modelle für eine Finanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke und des anschließenden Betriebs auf der Strecke diskutiert. Nach langem Ringen haben sich alle Beteiligten auf die Grundzüge einer Projektstruktur geeinigt.

  • Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB für die Jahre 2013 - 2016 wird nicht aufgestockt, da im Bahninfrastrukturfonds 2016 weniger Mittel zur Verfügung stehen als erwartet. Die SBB trägt deshalb die Mehrkosten für die Bahninfrastruktur auch im nächsten Jahr selbst. Dadurch können wichtige, baureife Projekte umgesetzt werden.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Baubewilligung für die Verlängerung der Tramlinie 3 der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) zum Zoll Burgfelden erteilt. Das Projekt ist Teil der grenzüberschreitenden Tramverbindung von Basel ins französische Saint-Louis, die Ende 2017 in Betrieb genommen werden soll.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gibt grünes Licht für den Bau eines Überholgleises für den Güterverkehr in Founex (VD). Dieses Vorhaben der SBB ist Teil des Programms Léman 2030, welches die Entwicklung des Schienennetzes und die Erweiterung des Bahnangebots im Genferseebogen zum Ziel hat. Anfang September eröffnete das BAV den Parteien seine Planverfügung. Damit erteilte es die erste Baubewilligung für ein Projekt des Ausbauschrittes 2025, der mit der FABI-Abstimmung im Februar 2014 angenommen wurde.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB haben sich auf einen Zahlungsrahmen von 7,632 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarung 2017 bis 2020 geeinigt. Dies sind 15 Prozent mehr als in der Leistungsvereinbarung 2013 bis 2016. Der höhere Zahlungsrahmen basiert auf der Notwendigkeit, mehr präventiven Unterhalt zu machen und auf dem Verkehrs- und Anlagenwachstum. Die SBB kann beim BAV bei nachgewiesenem Bedarf Zusatzmittel beantragen, um die Pünktlichkeit zu gewährleisten und auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

  • Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) führte ihre August-Tagung im Kanton Tessin durch. Sie besuchte unter anderem die neue Betriebszentrale Süd bei Pollegio und machte sich bei einer Begehung des Ceneri-Basistunnels ein aktuelles Bild über den Fortschritt bei den Ausbruch- und Auskleidungsarbeiten. BAV, ATG und SBB informierten die NAD über die Arbeiten bis zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels sowie die aktuellen Risiken beim Ceneri.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat verschiedene Massnahmen der SBB für den Unterhalt und zur Verbesserung der Bahninfrastruktur am Ostufer des Zugersees genehmigt. Dazu gehört die Doppelspur Walchwil (ZG), dank welcher künftig sowohl im Fernverkehr zwischen Zürich und dem Tessin als auch im Regionalverkehr zwischen Walchwil und Zug ein durchgehender Halbstundentakt eingeführt werden kann.

  • Die SBB plant, in der Nacht vom 15. auf den 16. August 2015 zwischen Brunnen und Erstfeld die moderne Führerstandsignalisierung ETCS Level 2 in Betrieb zu nehmen. Die 19 Kilometer lange Zufahrtstrecke vor dem Nordportal des neuen Gotthard-Basistunnels (GBT) ist der erste Abschnitt auf der neuen Nord-Süd-Achse, der mit ETCS Level ausgerüstet wird. Diese technische Umschaltung ermöglicht, dass dereinst die Züge in geringen Zeitabständen durch den Tunnel fahren können.

  • Verbesserte Auslastung der Züge und Busse in Nebenverkehrszeiten sowie Gewinnung neuer Kunden sind zentrale Anliegen der öV-Branche. Sparbillette tragen dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Im Rahmen der Preiserhöhung 2014 hatten sich öV-Branche und Preisüberwacher 2014 deshalb geeinigt, noch mehr stark vergünstige Sparbillette zur Verfügung zu stellen. An Spitzentagen lösen heute über 5000 Kunden ein Sparbillett. Das sind deutlich mehr als noch vor Jahresfrist und entspricht rund der Hälfte der mit dem Preisüberwacher vereinbarten Rabattmenge auf die Preiserhöhung 2014.

  • Das Parlament hat per 2020 neue Lärmgrenzwerte für die Eisenbahn erlassen. Damit werden Fahrten mit lärmigen Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten. Exponenten des Bundesamts für Verkehr (BAV) und der SBB haben am Mittwoch mit Vertretern aus der Schweiz und Europa diskutiert, welche Herausforderungen sich dabei stellen und wie diese gemeistert werden können. Ein guter Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm hilft, die für die Realisierung von Bahnprojekten nötige Akzeptanz zu schaffen.

  • Für mehr Sicherheit im Schienengüterverkehr verstärkt das Bundesamt für Verkehr (BAV) seit einigen Jahren die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den Aufsichtsbehörden im Ausland. In diesem Zusammenhang hat das BAV zum ersten Mal mit seiner französischen Partnerbehörde gemeinsame Kontrollen von Güterzügen durchgeführt.

  • Mit sichtbarem Protest und deutlichen Worten haben sich die Delegierten des SEV am heutigen Kongress gegen das vom Bundesamt für Verkehr staatlich legalisierte Lohndumping gestellt. Das Verkehrspersonal wird sich diesen Abbau nicht gefallen lassen.

  • Am 13. Dezember 2015 ändert für viele Kunden entlang der Schweizer West– Ost-Bahnachse sowie im Regionalverkehr das gewohnte Bahnangebot. Der diesjährige Fahrplanwechsel ist der anspruchsvollste seit der Einführung von «Bahn 2000» im Jahr 2004. Die Reisenden profitieren von Verbesserungen, müssen aber teilweise ihre Gewohnheiten ändern und sich gerade im Grossraum Zürich an neue Linienführungen gewöhnen.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt die Arbeitsbedingungen der Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und hat darum ein Gesuch um Entzug der Netzzugangsbewilligung abgewiesen. Crossrail ist im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Dort ist die Lohnbandbreite grösser als im Binnenverkehr. Das geht aus der Verfügung hervor, die das BAV heute dazu erlassen hat. Diese kann angefochten und einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. Angesichts der Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer und Bahnen erachtet das BAV die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung als wichtig. Es verzichtet vorerst auf eine Richtlinie zur Branchenüblichkeit von Arbeitsbedingungen im Schienengüterverkehr.

  • Die SBB ist in hohem Grad von Schienensuiziden betroffen. Aufgrund der Entwicklung bei Schienensuiziden und der sozialen Verantwortung engagiert sich die SBB aktiv in der Prävention. Im Fokus stehen die Kommunikation, die Sensibilisierung von Mitarbeitern und die Prüfung weiterer Massnahmen im baulich-technischen Bereich. An einer nationalen Tagung hat die SBB heute in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten, dem Bundesamt für Gesundheit und weiteren Institutionen zum Thema Schienensuizid, zur Prävention und zur optimalen Bewältigung informiert.

  • Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 zuhanden der Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Verkehrskommissionen verabschiedet. Der Bericht wird im Parlament im Rahmen des Geschäfts 15.005 behandelt.

  • Die SBB hat nach Unfall in Daillens vom 25. April Untersuchungen eingeleitet. Erste Erkenntnisse der Unfalluntersuchungsstelle SUST weisen auf Güterwagen als wahrscheinliche Ursache hin. Die SBB prüft als Massnahmen verschärfte Zulassungsbedingungen für Gefahrengut-Güterwagen und gezielte Geschwindigkeitsreduktionen für weitere Gefahrguttransporte, ähnlich wie sie per Fahrplanwechsel 2015/16 für Chlortransporte im Raum Genf und Lausanne geplant sind.

  • Die Kostenprognose für die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) kann aufgrund des guten Baufortschritts um 300 Millionen Franken gesenkt werden. Bei den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen, der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), der Lärmsanierung und dem Wechsel auf das Zugsicherungssystem ETCS schreitet die Realisierung wie geplant voran. Dies geht aus den veröffentlichten Standberichten 2014 des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu den Eisenbahn-Grossprojekten hervor.

  • Ein Rechtsgutachten im Auftrag des SEV zeigt klar: Die Haltung des Bundesamts für Verkehr in der Frage der Branchenüblichkeit im Güterverkehr hat weder Hand noch Fuss – ja, sie widerspricht dem eindeutigen politischen Willen des Parlaments.

  • Nach dem Ja des Stimmvolks zur FABI-Vorlage plant der Bund nun gemeinsam mit den Kantonen, der Güterverkehrsbranche und den Transportunternehmen den Bahnverkehr ab dem Jahr 2030. Die Beteiligten haben in den beim Bund eingereichten Angebotskonzepten folgende Bedürfnisse formuliert: Die SBB sieht im Fernverkehr zusätzliche Verbindungen auf den überlasteten Hauptkorridoren vor. Im Regionalverkehr schlagen die Kantone neue Haltestellen vor, zudem soll auf vielen Strecken der Halbstundentakt die Regel werden. Für den Güterverkehr sollen Express-Trassen geschaffen und Einschränkungen zu Spitzenzeiten aufgehoben werden.

  • Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt haben die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführern und –führerinnen den geltenden nationalen Bestimmungen angepasst und dabei auch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung berücksichtigt.

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht vor, im Trassenpreissystem einen Verschleissfaktor einzuführen. Damit will es einen Anreiz geben, das jeweils gleisschonendste Fahrzeug einzusetzen. Mit der Revision des Trassenpreissystems sollen die Nutzer der Bahninfrastruktur zudem 100 Millionen Franken zusätzlich an dessen Finanzierung beitragen. Damit wird ein Entscheid umgesetzt, den das Stimmvolk mit dem Ja zur FABI-Vorlage gefällt hat. Das BAV hat heute die Anhörung zur Revision gestartet. Sie soll per 1. Januar 2017 in Kraft treten.

  • Rechtzeitig zum Jahresende 2014 hat der RBS die letzten drei ungesicherten Bahnübergänge auf seinem Netz aufgehoben. Damit entsprechen alle RBS-Bahnübergänge den Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV). An weiteren Verbesserungen der Sicherheit bei Kreuzungen von Bahn und Strasse arbeitet der RBS bereits.

  • Nächste Woche treffen sich Verkehrsfachleute aus der ganzen Welt zum 60. UITP Weltkongress in Genf. An diesem grössten gemeinsamen Treffen von Industrie und Betreibern von Systemen des öffentlichen Verkehrs geniessen die Schweizer Hersteller spezielle Aufmerksamkeit. Insgesamt 39 Schweizer Unternehmen – darunter auch die SBB – treten zusammen auf einer gemeinsamen Plattform auf. Damit ist Swissrail Industry Association – der Schweizer Verband der Industrie des spurgebundenen Verkehrs – grösster Aussteller in Genf.

  • Die Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur (EOBI) hat ihren Schlussbericht verabschiedet und verschiedene Empfehlungen erarbeitet. So sollen der Regulator im Bahnbereich gestärkt, die Trassenvergabestelle in Bundesbesitz überführt und mittelfristig die SBB AG und die BLS AG als Holdings organisiert werden. Der Leiter der Expertengruppe, Paul Blumenthal, übergab den Bericht heute dem Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler. Die Empfehlungen gehen nun in Konsultation. Danach wird sich der Bundesrat mit der künftigen Organisation der Bahninfrastruktur befassen.

  • Das Bundesgericht bestätigt im Bereich des öffentlichen Verkehrs das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Behinderte: Sie haben gleich wie Nichtbehinderte Anspruch auf Zugang zu Fahrzeugen und Dienstleistungen der SBB. Aus der vom Bundesverwaltungsgericht angeordneten Trennung der Verpflegungszone für Mobilitätsbehinderte vom eigentlichen Rollstuhlbereich ergibt sich für Behinderte jedoch kein Mehrnutzen gegenüber dem ursprünglich genehmigten Pflichtenheft, weshalb die SBB von einer entsprechenden Verpflichtung zu entbinden sind.

  • Am Dienstag, 8. Januar 2013 nimmt der erste der fünf neuen ALLEGRA-Agglomerationstriebzüge den fahrplanmässigen Einsatz im Rahmen eines Ertüchtigungsbetriebs auf. Die von Stadler Rail für die Rhätische Bahn (RhB) gebauten Niederflur-Triebzüge werden im Grossraum Chur eingesetzt. Damit kommen die Fahrgäste auf der Strecke Thusis – Chur – Landquart – Schiers in den Genuss von modernen komfortablen und leistungsstarken Fahrzeugen.

  • Foto RAlpinDas Jahr 2011 nützte die RAlpin als Betreiberin der Rollenden Autobahn durch die Schweizer Alpen mit wegweisenden Projekten zur Vorbereitung auf den neuen Vertrag mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) für den Zeitraum von 2012 bis 2018. Steigende Verkehrszahlen trotz schwierigem ökonomischem Umfeld lassen das Unternehmen zuversichtlich in die Zukunft blicken.

    Seit 1. Januar 2012 läuft der Vertrag mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) für den Betrieb der Rollenden Autobahn bis 2018. Im 2011 setzte die RAlpin im Hinblick auf die neue Vertragsphase bereits verschiedene Projekte um: Schwerpunkte bildeten dabei der Umbau von zwanzig Begleitwagen für die mitreisenden Chauffeure und der Aufbau einer Werkstatt zur Instandhaltung der Spezialradsätze für die Niederflur-Tragwagen.

  • Logo BAVWichtiger Meilenstein beim Bau des Gotthard-Basistunnels: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das Detailprojekt für die Bahntechnik des Gesamtsystems genehmigt und den Einbau der Anlagen freigegeben.

    Am 4. März 2011 hat die AlpTransit Gotthard AG (ATG) als vom Bund beauftragte Erstellerin des Gotthard-Basistunnels dem BAV das Detailprojekt für die Bahntechnik des Gesamtsystems im Gotthard-Basistunnel und auf den Anschlussstrecken im Norden (Rynächt-Erstfeld) und Süden (Pollegio-Nodo della Giustizia) eingereicht. Das Detailprojekt umfasst alle bahntechnischen Anlagen wie die Fahrbahn, die Fahrleitung, die Stromversorgung und die Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen.