Bundesnetzagentur (BNetzA)

  • Die Bundesnetzagentur und die DB Netz AG haben sich darauf geeinigt, dass künftig Angaben zur Ausstattung von Gleisanlagen veröffentlicht werden.

  • Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt.

  • Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet.

  • Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Schienennetz der DB Netz AG zu überprüfen.

  • Im vergangenen Sommer wurde bekannt, dass der Hamburg-Köln-Express (HKX) ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember auch auf der linken Rheinstrecke von bzw. nach Frankfurt verkehren wird. Dabei wurde deutlich, dass es zu einem Trassenkonflikt mit der Mittelrheinbahn (MRB 26) kommen wird, in dessen Folge die von Transregio betriebene MRB 26 zu bestimmten Zeiten die Bahnhöfe Roisdorf und Hürth-Kalscheuren nicht anfahren kann, da HKX als Fernverkehrsbetreiber laut Eisenbahngesetzgebung Vorrang vor dem Nahverkehr hat. Dagegen protestierte die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie die politischen Gremien vor Ort. Die NVR GmbH konsultierte anschließend auf Basis einer fraktionsübergreifenden gemeinsamen Resolution der Zweckverbandsversammlung sowohl Bundesnetzagentur (BNetzA) als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der SPNV-Aufgabenträger (BAG-SPNV). Ziel ist es, im Rahmen der Novellierung der Eisenbahngesetzgebung im Falle von Trassenkonflikten eine vorrangige Berücksichtigung des Nahverkehrs zu erreichen.

  • Am 28. August 2015 wurden die Kunden der DB Netz AG ihre endgültigen Angebote für den Netzfahrplan 2016 erhalten. Die Bundesnetzagentur widersprach den Trassenzuweisungen der DB Netz AG nicht.

  • Am 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der RDC Deutschland GmbH (RDC D) abgelehnt. RDC D hatte in der vergangenen Woche beim Verwaltungsgericht Köln Klage dagegen eingereicht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Vergabeverfahren für den Autozug der DB Netz AG vorgegeben hatte, dass Rahmenverträge für die Strecke Niebüll-Westerland (Sylt) nur für zwei Kapazitäten pro Stunde und Richtung gesichert werden sollen.

  • Im laufenden Vergabeverfahren um den Autozug zwischen Niebüll und Westerland (Sylt) sucht die RDC Deutschland GmbH (RDC D) weiter nach einer für alle am Eisenbahnverkehr von und zu der Insel sinnvollen Lösung und stellt einen möglichen Konsensfahrplan vor. „Mit der Veröffentlichung dieses Vorschlags, möchte wir die Transparenz des weiteren Verfahrens für alle Beteiligten und insbesondere für die Öffentlichkeit sicherzustellen“, sagt Hans Leister, bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig, dazu. „Es handelt sich dabei um eine Lösung, die auf Basis von drei Rahmenvertragskapazitäten je Stunde und Richtung umsetzbar wäre.“

  • Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2015 der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll-Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet. Die DB Netz AG habe bei ihrer Vergabeentscheidung insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) zulassen.