VBZ

  • Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat zusammen mit den Verkehrsunternehmen, den Gemeinden und den Regionalen Verkehrskonferenzen den Fahrplanentwurf für die Jahre 2018 und 2019 erarbeitet. Hauptauslöser für die meisten Änderungen ist die Fertigstellung der dritten und letzten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Vom 13. bis zum 29. März 2017 ist der Fahrplanentwurf auf www.zvv.ch/fahrplanverfahren aufgeschaltet. Die Bevölkerung kann Einsicht nehmen und bis zum 31. März 2017 Begehren an die Wohngemeinde richten.

  • Stadler musste mit Enttäuschung vom Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich Kenntnis nehmen. Dieses hat mit Beschluss vom 10. Februar 2017 der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen die aufschiebende Wirkung entzogen. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe.

  • Bombardier Transportation und die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben am 2. März 2017 einen Vertrag über die Lieferung von 70 siebenteiligen Einrichtungsniederflur-Tramzügen des Typs FLEXITY, mit Option auf weitere 70 Fahrzeuge, unterzeichnet. Der Grundpreis der Fahrzeuge des ersten Abrufes beläuft sich auf circa 300 Millionen CHF (281 Millionen Euro, $296 Millionen US). Das erste Tram wird ab Ende 2019 geliefert.

  • Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 21. Februar 2017 mitgeteilt hatte, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt, war der Weg zum Vertragsschluss ge-ebnet. Am 2. März 2017 haben die VBZ und Bombardier deshalb den Vertrag über 70 neue Flexity-Trams und 70 Optionsfahrzeuge unterschrieben. Die ersten neuen Fahrzeuge werden Ende 2019 durch Zürich rollen. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Trambeschaffung erreicht.

  • Im Fall der Beschaffung der 70 neuen Trams für die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) wird Siemens Schweiz den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich nicht beim Bundesgericht anfechten. «Dies, obwohl wir nach wie vor der festen Überzeugung sind, ein technisch ebenbürtiges, wirtschaftlich aber deutlich besseres Angebot abgegeben zu haben. Insgesamt sind wir 20 Prozent oder rund 200 Millionen Franken günstiger», kommentiert Siegfried Gerlach, CEO Siemens Schweiz, den Entscheid. Das Verwaltungsgericht hatte das Siemens-Gesuch um aufschiebende Wirkung am 21. Februar 2017 abgelehnt.

  • Das Verwaltungsgericht Zürich hat am 21. Februar 2017 mitgeteilt, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt. Es kam aufgrund seiner vorläufigen Beurteilung zum Schluss, dass der Zuschlag an Bombardier nicht zu beanstanden ist und kein Grund besteht, das Submissionsverfahren zu wiederholen. Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen, weil die Beschwerden «bei einer vorläufigen Beurteilung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit abzuweisen wären». Das Verwaltungsgericht schätzt zudem das öffentliche Interesse an der baldmöglichsten Vergabe als erheblich ein und schreibt in seinem Beschluss: «Der Beschwerde ist deshalb infolge entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen keine aufschiebende Wirkung zu erteilen». Für die VBZ bedeutet dies, dass sie nun so rasch als möglich den Vertragsschluss mit Bombardier vorantreiben können.

  • Die Schadensstatistik 2016 der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) verzeichnete im vergangenen Jahr mit 1990 Schadensereig-nissen 217 mehr als 2015. Grund dafür ist eine neue detail-liertere Erfassung der Bagatellschäden. Bei den Unfällen mit Körperverletzungen und Kollisionen mit Fahrzeugen gab es keine signifikante Änderung.

  • Stadler hat mit Erstaunen vom Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Zürich zur Beschwerde von Stadler gegen das Vergabeverfahren der VBZ Kenntnis genommen. Das Gericht hat der Beschwerde gegen die Beschaffung von bis zu 140 Strassenbahnen keine aufschiebende Wirkung erteilt. Zwar bezeichnet das Gericht das Vergabeverfahren als „nicht sonderlich transparent“, stellt aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe über das öffentliche Interesse an einer korrekten Vergabe. Diesen weitreichenden Beschluss fällt das Gericht acht Monate nach Einreichung der Beschwerde und sechs Jahre nach Beginn der Ausschreibung, ohne auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingegangen zu sein.

  • Die VBZ Züri-Linie Genuss-Linie selber kennenlernen

    Am Samstag, 18. Juni 2016 laden die VBZ alle interessierten Gäste zu einer Lancierungsaktion ein. Auf acht halbstündigen Rundfahrten zwischen 11 und 17 Uhr kann die Bevölkerung die VBZ Genuss-Linie kennenlernen und direkt selber erleben. 

  • Nach sorgfältiger Prüfung hat sich Stadler entschieden, den Entscheid der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) zur Trambeschaffung anzufechten. Am Montag, 30. Mai, wurde beim Verwaltungsgericht Zürich Rekurs eingelegt.

  • Der Verkehrsrat des Kantons Zürich und der Zürcher Stadtrat haben für die Beschaffung eines Trams der Produktfamilie "Flexity 2" grünes Licht gegeben. Diese Entscheide sind möglich geworden, nachdem ein Zweitgutachten den VBZ ein einwandfreies Vorgehen bei der Auswertung der Offerten bescheingt hat. Die Herstellerfirma Bombardier wird siebzig Fahrzeuge zwischen 2018 und 2023 ausliefern.

  • Die Kantone Aargau und Zürich sowie das Bundesamt für Verkehr (BAV) haben den künftigen Betreiber der Limmattalbahn ausgewählt: Die BDWM Transport AG erhält den Vorzug im Richtoffertverfahren der Besteller. Die Offerte überzeugte in finanzieller, aber auch qualitativer Hinsicht. Die BDWM Transport AG betreibt in der Region die Bremgarten-Dietikon Bahn und den Limmatbus. Das Unternehmen kann in der laufenden Planung bei Fragen zu Betrieb und Infrastruktur beigezogen werden.

  • Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) haben sich auf einen Gutachter für eine Zweitmeinung in Sachen Trambeschaffung geeinigt. TÜV Süd erhält einen gemeinsamen Auftrag, bestimmte noch offene Fragen im Rahmen der Ausschreibung für neue Tramfahrzeuge für die Stadt Zürich zu klären. Damit wird der Rekursentscheid des Zürcher Regierungsrates umgesetzt.

  • Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) publizieren erstmals Datensätze als Open Data. In Zusammenarbeit mit Open Data Zürich wurden Daten für die Publikation unter einer offenen Lizenz aufbereitet und heute unter www.stadt-zuerich.ch/opendata veröffentlicht. Mit den beiden Datensätzen «Fahrzeiten im SOLL-IST-Vergleich» und «Fahrgastzahlen» verfolgen die VBZ das Ziel, innovative Anwendungen zu ermöglichen und Transparenz zu schaffen.

  • Bombardier Transportation bietet Hand, hängige Fragen in der Zürcher Trambeschaffung zügig zu klären. Allerdings bleibt wenig Zeit, um die Beschaffung innerhalb der bereits dreimal verlängerten Frist abschliessen zu können. Bombardier Transportation begrüsst es deshalb, dass der Zürcher Verkehrsverbund ZVV und die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich VBZ nach dem Entscheid der Zürcher Regierung die Beantwortung offener Fragen gemeinsam angehen. Bombardier erwartet, dass ZVV und VBZ alles unternehmen, damit das Verfahren innerhalb der bis Juni Ende 2016 verlängerten Angebotsfristen abgewickelt werden kann. Eine weitere Fristverlängerung wäre für die Anbieter mit hohen Risiken und Unsicherheiten verbunden und könnte ein Scheitern des über fünf Jahre dauernden Verfahrens bedeuten.

  • Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 werden im Marktgebiet der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) umfangreiche Änderungen umgesetzt. Die Regionalen Verkehrskonferenzen haben diese im Mai verabschiedet, so dass nun der definitive Fahrplan vorliegt.

  • Fast 1000 von rund 2400 VBZ-Mitarbeitenden lenken weder einen Bus oder ein Tram und sind für die Bevölkerung kaum sichtbar. Weil die VBZ jedes Jahr gegen 100 neue solcher „unsichtbaren Talente“ für sich gewinnen wollen, stellen sie vier davon kunstvoll inszeniert in den Mittelpunkt ihrer neuen Personalwerbekampagne.