Ceneri-Basistunnel: Bundesgericht bestätigt Vergabe der AlpTransit Gotthard AG
Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2014 im Zusammenhang mit den Bahntechnikvergaben beim Ceneri-Basistunnel gutgeheissen. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wurden aufgehoben. Die ursprünglichen Vergabeentscheide der AlpTransit Gotthard AG werden bestätigt. Der bislang geplante Termin für die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 bleibt damit weiterhin Ziel der AlpTransit Gotthard AG.