Ceneri-Basistunnel: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden teilweise gut
Das Bundesverwaltungsgericht hat die beiden Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn + Logistik" sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination") teilweise gutgeheissen. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und zur Neubeurteilung an die AlpTransit Gotthard AG zurückgewiesen. Die AlpTransit Gotthard AG wird im Verlaufe der nächsten Tage diese Entscheide analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Aussagen zu terminlichen Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2019 können zurzeit noch keine gemacht werden.