MVG-Logo mit Hintergrund blauDie Fa. Stadler hat heute eine Presseerklärung herausgegeben, in der sie unter anderem behauptet, das der MVG übergebene Sachverständigengutachten zur Variobahn identifiziere einen Fehler im Herstellungsprozess der Gummikörper als eindeutige Ursache der Risse in den Gummikörpern der Räder; sie widerspricht damit unserer Darstellung vom 24.7.2012.

Das ist falsch und für uns nicht hinnehmbar. Hierzu geben wir daher nun-mehr einige Textstellen des erwähnten und uns vorliegenden Gutachtens wieder:

"Die Schadensursache könnte im Bereich der Gummiherstellung liegen, wobei der Schadensmechanismus weiter untersucht werden sollte."

"Die Schadensursache muss eindeutig feststehen und ein Verbesserungsprozess muss begonnen werden."

"Ein Probebetrieb mit qualitätsverbesserten Gummikörpern wird empfohlen."

Der Gutachter weist ferner darauf hin, dass bei der dokumentierten Berechnung der notwendigen Belastung der Gummikörper „keine zulässigen Werte bei unterschiedlichen Temperaturen vorhanden sind". Weiter heißt es: „In Verbindung mit Qualitätsmängeln bei der Radmontage und den Belastungen aus dem Fahrbetrieb kann es dann zu den beschriebenen Überlastungen der Gummikörper kommen. Der konkrete Schadensmechanismus sollte weiter überprüft werden.

Dabei ist auch zu betrachten, ob sich in Zusammenhang mit den verringerten Härteeigenschaften des Materials in Verbindung mit der Wärmeentwicklung und der Masse der Radnabenmotoren möglicherweise ein Frequenzschwingungsverhalten ergibt, das zu einer Überlastung der auf Zug beanspruchten Teile der Gummikörper führt."

Weiter: „Nach Auffassung des Unterzeichners bleiben bei den gemachten Untersuchungen nur wenige Schadensursachen übrig."

Der Gutachter macht dann Vorschläge für eine Änderung des Herstellungsverfahrens der Gummikörper und schlägt vor: „Mit den geänderten Gummikörpern ist dann eine Anzahl von Fahrzeugen auszurüsten und über einen längeren Zeitraum (auch über verschiedene Witterungsbedingungen, z. B.: Winter) im Probebetrieb unter Beobachtung zu betreiben."
Auf die Frage des Auftraggebers (= Fa. Stadler), ob der aufgezeigte Weg zur Fehlerabstellung richtig sei, antwortet der Gutachter: „Es liegt dem Unterzeichner zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Dokument darüber vor."

Wie die Fa. Stadler auf der Basis dieses Gutachtens behaupten kann, der Nachweis für die Schadensursache sei erbracht, bleibt ihr Geheimnis. Für uns bleibt der derzeitige Sachstand: Eine definitive Schadensursache gibt es noch nicht. Ob veränderte Gummielemente die Lösung sind, kann lt. Gutachter erst durch einen längeren Probebetrieb ermittelt werden. Eine endgültige Zulassung der Fahrzeuge ist daher bis auf weiteres nicht erreichbar. Auch wenn die Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen mit neuen Gummikörpern eingesetzt werden, kann es während dieses Probebetriebs zu erneuten Schäden und in der Folge einer Außerbetriebssetzung kommen. Eine verlässliche Einsatzplanung für Variobahnen ist daher derzeit nicht möglich.

Stadler schreibt in der Presseerklärung weiter: „Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen, dass die Variobahnen unter Anwendung der vom Lieferanten empfohlenen Kontrollintervallen zuverlässig und ohne Einschränkung der Sicherheit im Fahrgastbetrieb sind. ... Diese Kontrollintervalle empfehlen wir auch der MVG."

Diese Aussage betrachten wir als Unverfrorenheit, denn auch der Fa. Stadler ist seit geraumer Zeit bekannt, dass die Bedingungen – hierzu gehören insbesondere auch die Kontrollvorgaben für einen Einsatz der geschädigten Fahrzeuge in München von der Technischen Aufsichtsbehörde vorgegeben wurden und werden – und zwar bisher abweichend von den Empfehlungen der Fa. Stadler.