ZVV: Keine Aufhebung des Nachtzuschlags
Wer das Nachtnetzangebot im Zürcher Verkehrsverbund und in den angrenzenden Verbunden nutzen möchte, braucht einen Nachtzuschlag. Dieser Grundsatz besteht seit Beginn des Nachtnetzes vor zehn Jahren. Daran ändert auch eine kürzlich erlassene Verfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) nichts. Mit dem gültigem Zuschlag von 5 Franken geniesst man freie Fahrt in 9 Nachtnetzen.