Die neue S-Bahn Linie S20 am rechten Zürichseeufer kann nicht wie geplant im Dezember 2015 eingeführt werden. Gegen die Plangenehmigungsverfügung des Bundes für das Wendegleis in Herrliberg-Feldmeilen haben zwei Parteien Rechtsmittel ergriffen. Dadurch verzögern sich Bauarbeiten und damit auch die Inbetriebnahme der neuen S20 auf unbestimmte Zeit. Die S20 soll in den Hauptverkehrszeiten zwischen Stäfa und Hauptbahnhof die stark ausgelastete S7 entlasten.
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat im Sommer die Plangenehmigungsverfügung für ein Wendegleis in Herrliberg-Feldmeilen erlassen, das von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn geplant wird. Dagegen haben zwei Parteien eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Wendegleis ist notwendig, damit die geplante S20 die bestehende S16, die in Herrliberg-Feldmeilen wendet, passieren kann.
Inbetriebnahme der S20 verzögert sich – Engpässe am rechten Ufer bleiben
Die SBB können die Vorbereitung der Bauausführung nicht wie geplant ab Ende 2013, sondern erst nach Vorliegen eines Rechtsmittelentscheids an die Hand nehmen. Deshalb kann die S20 nicht wie vorgesehen im Rahmen der zweiten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn im Dezember 2015 den Betrieb aufnehmen.
Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV bedauert diese zeitliche Verzögerung für das rechte Seeufer sehr. Ziel der 4. Teilergänzungen sind der Angebots- und Kapazitätsausbau auf vielen Strecken im Kanton, um die steigende Nachfrage abzudecken. Am rechten Seeufer bleiben die Engpässe vorerst bestehen. Auf andere Ausbauprojekte haben die Verzögerungen jedoch keinen Einfluss.
Die zusätzliche S-Bahn-Linie S20 entlastet die S7 in den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend. Sie ermöglicht einen beschleunigten Viertelstundentakt zwischen Stäfa, Meilen und Zürich Hauptbahnhof.
Weitere Informationen unter http://www.4-teilergaenzungen.ch/.