Der Zuschlag für den Betrieb der Nahverkehrszüge zwischen Schweinfurt und dem thüringischen Meiningen sowie von Schweinfurt nach Bad Kissingen und weiter durch das Tal der Fränkischen Saale nach Gemünden (Main) soll an die Erfurter Bahn GmbH (EB) gehen. Im April 2012 hatte die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) diese Leistungen europaweit ausgeschrieben. „Es werden wesentlich mehr Züge als bisher über den Schweinfurter Hauptbahnhof hinaus bis nach Schweinfurt Mitte und Schweinfurt Stadt verkehren. Außerdem erweitern wir das Angebot im Abendverkehr von Schweinfurt nach Bad Neustadt (Saale) und Bad Kissingen", erklärt Fritz Czeschka, Geschäftsführer der BEG.
Die Erfurter Bahn GmbH wird ab Dezember 2014 den Regionalbahnverkehr auf den Strecken Schweinfurt – Meiningen und Schweinfurt – Bad Kissingen – Gemünden für eine Vertragslaufzeit von zwölf Jahren weiter betreiben. Der neue von der BEG geforderte Fahrplan wird weitere Verbesserungen bringen. Unter anderem werden die Züge pro Jahr rund sechs Prozent mehr Kilometer zurücklegen als heute. Czeschka: „Von den Mehrleistungen profitieren besonders die Fahrgäste von und nach Schweinfurt. Mit dem neuen Konzept bauen wir das Angebot entsprechend der steigenden Nachfrage aus und machen damit den Bahnverkehr im ländlichen Raum Unterfrankens noch leistungsfähiger."
Verbessertes Fahrplankonzept ab Dezember 2014
Mit dem neuen Fahrplankonzept erhalten alle Bahnhöfe des Kissinger Sterns regelmäßig direkten Anschluss an die Schweinfurter Innenstadt. Das bewährte Vereinigen und Trennen der Zugteile von Schweinfurt nach Bad Kissingen – Gemünden und Bad Neustadt – Meiningen im Bahnhof Ebenhausen bleibt auch zukünftig erhalten.
Schweinfurt – Bad Kissingen – Gemünden
Das künftige Fahrplankonzept sieht einen täglichen Stundentakt zwischen Schweinfurt Stadt und Bad Kissingen vor mit einzelnen Verstärkerzügen auf der Strecke Schweinfurt Stadt – Bad Kissingen. Zusammen mit dem Regionalexpress (RE) Würzburg – Bad Kissingen der DB Regio ergibt sich zwischen Schweinfurt und Bad Kissingen von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit ein halbstündliches Zugangebot.
Alle zwei Stunden werden die Regionalbahnen von Schweinfurt nach Bad Kissingen durch das Saaletal bis nach Gemünden durchgebunden. Im Berufs- und Schülerverkehr wird dieser tägliche Zweistundentakt zwischen Bad Kissingen und Gemünden an Werktagen durch zusätzliche Züge zu einem stündlichen Zugangebot verdichtet.
Schweinfurt – Bad Neustadt – Meiningen
Zwischen Schweinfurt Stadt und Bad Neustadt besteht ein täglicher Stundentakt mit einzelnen Verstärkerzügen auf der Strecke Schweinfurt Stadt – Ebenhausen (– Bad Kissingen).
Jede zweite Stunde geht es für die Fahrgäste umsteigefrei weiter über Mellrichstadt Bf nach Meiningen. Dort bestehen günstige Anschlüsse zur Süd•Thüringen•Bahn nach Eisenach und zukünftig weiter nach Erfurt. Mit den RE-Zügen der DB Regio von Würzburg nach Erfurt wird der tägliche Zweistundentakt zwischen Bad Neustadt und Meiningen bis Mellrichstadt Bf zu einem Stundenrhythmus ergänzt. So ist auch Mellrichstadt stündlich an Schweinfurt Stadt angebunden.
Verbesserungen im Abendverkehr
Auch der Abendverkehr wird ausgeweitet. Eine zusätzliche tägliche Spätverbindung nach 23 Uhr von Bad Neustadt und Bad Kissingen nach Schweinfurt stellt in Schweinfurt Hbf noch einen Nachtanschluss zur Mainfrankenbahn nach Würzburg und Bamberg her. Fahrgäste, die mit der Mainfrankenbahn in Schweinfurt ankommen, können wiederum mit einem zusätzlichen Regionalzug gegen 23:45 Uhr nach Bad Kissingen und Bad Neustadt weiterreisen. Damit erhalten Besucher von Abend- und Kulturveranstaltungen in Würzburg, Bamberg und Schweinfurt nach 23 Uhr noch eine Rückreisemöglichkeit nach Bad Kissingen und Bad Neustadt.
Service, Tarif und Vertrieb
„Bei Service, Tarif und Vertrieb bietet die Erfurter Bahn ein hohes Niveau. So wird unter anderem die Hälfte aller Züge mit einem Zugbegleiter besetzt sein", unterstreicht Czeschka. Hinsichtlich Qualifikation und Kundenorientierung der Zugbegleiter gibt es detaillierte Vorgaben. Alle Fahrzeuge im Kissinger Stern werden mit neuen Fahrausweisautomaten ausgerüstet. Dabei werden die Menüführung, die Erreichbarkeit der Bedienelemente und die Lesbarkeit – auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste – wesentlich erleichtert. Das Fahrscheinangebot wird um eine übertragbare Monatskarte ergänzt, die an Werktagen erst ab 9 Uhr gültig und damit um 25 % günstiger als die normale Monatskarte ist. Für Gelegenheitsfahrer wird ein Pauschalangebot zum halben Normalfahrpreis für Reisen bis 50 Kilometer eingeführt. Fahrausweise werden im Zug vom Zugbegleiter ohne Aufpreis verkauft. Darüber hinaus werden Fahrkarten auch in Schweinfurt Hbf, Bad Kissingen und Bad Neustadt am Schalter erhältlich sein. Die Öffnungszeiten werden hier zum Teil deutlich erweitert: auf 70 Stunden pro Woche, davon mindestens 12 Stunden am Wochenende. Das Kundencenter für den Kissinger Stern wird in das bestehende Reisezentrum in Schweinfurt Hbf integriert und bietet neben Fahrplan- und Tarifinformationen auch Auskünfte über regionale Freizeitangebote sowie Fundsachen. Es wird von Montag bis Freitag mindestens von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Beteiligung am Qualitätsmesssystem der BEG
Die Erfurter Bahn GmbH verpflichtet sich, am Qualitätsmesssystem der BEG teilzunehmen. Damit prüft die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Sauberkeit, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Servicequalität und die Kundenfreundlichkeit. Außerdem gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Werden vertraglich vereinbarte Qualitätsziele nicht erfüllt, erhebt die BEG Strafzahlungen.
Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, durchgeführt. Zehn Prozent der Verkehre liegen im thüringischen Landesgebiet, 90 Prozent in Bayern. Der endgültige Zuschlag kann wegen der Einspruchsmöglichkeiten der unterlegenen Bieter frühestens am 01.01.2013 erfolgen.