Eine Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes, wonach kurze Züge bei niedrigen Geschwindigkeiten auf den Einsatz von Sandstreueinrichtungen beim Bremsen verzichten sollen, setzt die Deutsche Bahn bereits seit dem 21. Dezember 2012 um. Eine entsprechende Weisung wurde an alle Triebfahrzeugführer herausgegeben.
Für die Fahrgäste ergeben sich aus den veränderten Bremsvorgängen keine Beeinträchtigungen des Zugverkehrs. Die Sicherheit von Reisenden in DB-Zügen ist nicht gefährdet.