Für die Benutzung der Schienenstrecken zahlen die im Auftrag des NWL fahrenden Verkehrsunternehmen Nutzungsgebühren an die DB Netz AG. Diese Gebühren werden den Verkehrsunternehmen vollständig vom NWL erstattet. Seit 2003 hatte die DB Netz AG, mit der Begründung dass die Finanzierung der Infrastruktur in einigen Regi-onen nicht auskömmlich sei, Aufschläge von bis zu 40 % – sogenannte Regionalfakto-ren – auf die Nutzungsgebühren eingeführt, die das Befahren der Schienenstrecken erheblich verteuerten.
Diese Regionalfaktoren sind seitdem Bestandteil des Trassen-preissystems. Die Proteste der SPNV-Aufgabenträger bundesweit blieben erfolglos. Diese Regionalfaktoren sollten ursprünglich 2006 überprüft und bei veränderten Rah-menbedingungen entsprechend angepasst werden. Das ist jedoch nicht erfolgt. Die Bundesnetzagentur hat die Regionalfaktoren am 5.3.2010 für ungültig erklärt. Auf-grund eines öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen der Bundesnetzagentur und der DB Netz wurden die Regionalfaktoren ab 2010 abgesenkt und ab 2012 komplett ab-geschafft.
In kürzlich ergangenen Urteilen haben der Bundesgerichtshof (BGH, U. v. 18.10.2011) und das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, U. v. 17.01.2012) ausgesprochen, dass die Billigkeit der Infrastrukturgebühren nach § 315 BGB durch die Zivilgerichte überprüfbar ist. Der Versuch des NWL zur Vermeidung eines Rechts-streits mit der DB Netz AG, die Hemmung der Verjährung zu vereinbaren, blieb er-folglos. Zur Vermeidung einer möglichen Verjährung der Regressansprüche zum 31.12.2012 hat der NWL zum Ende des Jahres ein gerichtliches Mahnverfahren zur Rückforderung der Regionalfaktoren in den Jahren 2009 bis 2011 eingeleitet. Voran-gegangen waren Rückforderungssschreiben der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die von der DB Netz zurückgewiesen wurden.
Konkret geht es in dem Verfahren um insgesamt ca. 21 Mio. Euro, die von der DB Netz AG in den Jahren 2009 bis 2011 den Verkehrsunternehmen in Rechnung gestellt worden waren. Das betrifft Verkehrsverträge der Nordwestbahn, eurobahn, Abellio, Westfalenbahn, Hellertalbahn und auch der DB Regio NRW.
Um dem NWL ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen, haben die Eisenbahnver-kehrsunternehmen den NWL ermächtigt, das Verfahren selbst durchzuführen. Da in einigen Verträgen auch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) betroffen ist, hat sich diese ebenfalls dem Verfahren angeschlossen.