Der Streit über die Konzeption des Vergabeverfahrens „Teilnetz Ring" wurde heute vom Kammergericht Berlin nicht entschieden. Die Länder Berlin und Brandenburg hatten in der ersten Instanz obsiegt. In der mündlichen Verhandlung hat das Kammergericht als zweite Instanz nunmehr jedoch zu erkennen gegeben, dass eine Entscheidung erst nach einer Vorlage zum EuGH zur Auslegung einer seit 2009 geltenden, entscheidungsrelevanten EG-Verordnung getroffen werden kann. Diese Vorlage an den EuGH soll in vier Wochen erfolgen. Die Frage, über die der EuGH ggf. entscheiden soll, betrifft die vorgesehene Vertragslaufzeit von maximal 33 Jahren für die Instandhaltung der neu zu beschaffenden Fahrzeuge. Aus dem Wortlaut der neuen EU-Verordnung 1370/2007, die für den Nahverkehr einschlägig ist, gehe nicht hervor, ob die dortigen Vorgaben für Vertragslaufzeiten auch für die von den Ländern vorgesehene langfristige Instandhaltungsverpflichtung gelten.
Die Länder hatten vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme selbst mit der jüngsten Generation von S-Bahn-Spezialfahrzeugen diese besondere Verpflichtung des künftigen Betreibers vorgesehen, um in Zukunft einen zuverlässigen Betrieb über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge zu gewährleisten.
Senator Michael Müller: "Ziel der Ausschreibung des Teilnetzes ist die Sicherung eines verlässlichen, sicheren und kostengünstigen S-Bahnverkehrs für Berlin. Dass der Senat die Betriebsfähigkeit der Fahrzeuge und deren Wartung für einen Zeitraum von bis zu 33 Jahren für Berlin sicherstellen möchte, ist nichts anderes als die Lehre aus der aktuellen S-Bahn-Krise, die sich gerade in diesen Tagen wieder mit voller Vehemenz zeigt."
Die Länder sind weiterhin von der rechtlichen Zulässigkeit des gewählten Verfahrensweges überzeugt, werden aber wegen der zu erwartenden Verfahrensdauer nun prüfen, ob und wie sie das Ziel der Sicherung der Fahrzeugqualität in der Vergabe so umsetzen können, dass die vom Gericht benannten Auslegungsschwierigkeiten bei der Anwendung der EG-Verordnung möglichst ausgeräumt werden können. Ziel ist eine Vergabe unter dem geringsten finanziellen Risiko und Zeitverlust umsetzen zu können. Die Qualität der Fahrzeuge und die Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs haben dabei die oberste Priorität.