Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hatte im November 2015 angekündigt, den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes an Abellio Rail Südwest GmbH, einer Tochtergesellschaft der Abellio GmbH, erteilen zu wollen. Die DB Regio AG (DB) wurde vom Vergabeverfahren hingegen ausgeschlossen, da die Kosten des ersten Betriebsjahres die vorgegebene Marke von zehn Prozent in der Angebotskalkulation überschritten hatten. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat diese Rechtsauffassung des NVBW am 18.02.2016 bestätigt und den Nachprüfungsantrag der DB Regio AG zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer legte DB sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein, welche am heutigen Freitag mündlich verhandelt wurde.
„Wir sind zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe unsere Rechtsauffassung bestätigen wird und Abellio ab Juni 2019 den Betrieb im Stuttgarter Netz aufnehmen kann“, sagte Stephan Krenz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Abellio GmbH, nach dem Verhandlungstermin. Abellio plant, ab 2019 in zeitlich gestaffelter Weise die Schienenpersonennahverkehrsstrecken Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim/Osterburken und Stuttgart – Tübingen des Loses 1 der Stuttgarter Netze zu übernehmen.
„Trotz der bisherigen Verzögerung durch die Klage der DB sind wir optimistisch, dass wir zeitnah mit der umfangreichen Mobilisierung im Stuttgarter Netz beginnen können“, unterstrich Krenz. Der Abellio-CEO dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Vergabesenat am Oberlandesgericht Karlsruhe, der das Beschwerdeverfahren der DB zügig behandelt habe: „Eine weitere Verzögerung hätte massive Auswirkungen für die Millionen Fahrgäste in Baden-Württemberg, die länger auf neue Fahrzeuge und besseren Service warten müssten und als Steuerzahler für längere Übergangszeiten deutlich zur Kasse gebeten würden.“
Abellio plant, mit 43 fabrikneuen Zügen jährlich 6,8 Mio. Zugkilometer in Baden-Württemberg zu erbringen. „Dazu wird Abellio rund 250 neue Mitarbeiter einstellen, eine Verwaltungszentrale einrichten sowie in ein neues Bahnbetriebswerk investieren“, kündigte Krenz an.
Die Entscheidung des Vergabesenats am Oberlandesgericht Karlsruhe, gegen die kein Rechtsmittel möglich ist, wird für Freitag, 29. April 2016, 11.00 Uhr, erwartet.