Taktverdichtungen auf stark belasteten Linien, Zusatzzüge in Spitzenzeiten, längere Zugskompositionen und neue Haltestellen: Mit diesen Massnahmen soll das Angebot des Regionalverkehrs im Kanton Bern längerfristig an die wachsende Nachfrage angepasst werden. Dies sieht die Angebotsplanung für den Ausbauschritt 2030 vor, welche der Kanton Bern über die Planungsregionen West- und Nordwestschweiz sowie Zentralschweiz beim Bund eingereicht hat.
Im Februar 2014 haben die Stimmberechtigten in der Schweiz der Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur deutlich zugestimmt. Nun haben die sechs Planungsregionen der Schweiz ihre Vorstellungen zum künftigen Angebot im Regionalverkehr in den Jahren 2025 bis 2030 beim Bund eingereicht. Die Vorschläge für den Ausbau des Regionalverkehrs im Kanton Bern sind in den Planungsregionen West- und Nordwestschweiz sowie Zentralschweiz erarbeitet worden.
Handlungsbedarf in den Agglomerationen
Der Kanton Bern geht davon aus, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs trotz mässigem Bevölkerungswachstum auch nach 2025 weiter zunehmen wird. Deshalb müssen die Transportkapazitäten vor allem in den Agglomerationen und bei den stark belasteten Fernverbindungen ausgebaut werden. Erreicht werden soll dieses Ziel mit weiteren Taktverdichtungen, Zusatzzügen in den Hauptverkehrszeiten, der Anschaffung längerer Zugskompositionen und neuen Haltestellen.
Taktverdichtungen bei der S-Bahn
So sollen die Züge der S-Bahn-Linie 6 zwischen Bern und Niederscherli künftig im 15-Minuten-Takt verkehren. Die Tramlinie 6 soll zwischen Gümligen-Siloah und Bern-Fischermätteli alle 7,5 Minuten fahren. Im Halbstundentakt verkehren soll die heutige S44 als Regioexpress zwischen Bern und Burgdorf. In der Agglomeration Biel sollen in den Spitzenzeiten Zusatzzüge zwischen Lattrigen und Biel eingesetzt werden. Zusatzzüge in Hauptverkehrszeiten sind auch auf der S-Bahn-Linie S1 zwischen Bern und Thun geplant. Die Züge der Linie S31 zwischen Bern und Belp sollen in den Spitzenzeiten bis Toffen verlängert werden.
Ausbauschwerpunkt Berner Oberland
Sehr ausgeprägte Kapazitätsengpässe sind zwischen Bern und dem Oberland absehbar. Die vom Kanton bevorzugte Variante sieht einen Ausbau des Fernverkehrs vor. So sollen die Intercity-Züge in Richtung Interlaken und Brig im Halbstundentakt verkehren. Der IC nach Brig soll stündlich in Frutigen halten. Die Regioexpress-Züge ins Oberland (Lötschberger) sollen zudem verlängert werden und die Regioexpress-Züge im Simmental sollen zwischen Spiez und Zweisimmen künftig durchgehend im Stundentakt fahren.
Mehr Züge auch im Mittelland, Emmental und Berner Jura
Auch die Fernverkehrszüge zwischen Biel und Basel sowie zwischen Biel und Olten via Oensingen sollen künftig durchgehend im Halbstundentakt fahren. Auf den Linien Bern – Neuenburg und Bern – Langnau sollen in den Spitzenzeiten Zusatzzüge eingesetzt werden. Mit der Beschaffung längerer Zugskompositionen will der Kanton die Transportkapazitäten zwischen Bern und Neuenburg, Bern und Langnau, Bern und Unterzollikofen, Bern und Bätterkinden, Kerzers und Lyss, Burgdorf und Sumiswald, Burgdorf und Thun sowie im Berner Jura ausbauen. Zwischen Biel und dem Vallée de Tavannes sollen halbstündliche Direktverbindungen angeboten werden.
Neue Haltestellen
Sieben neue Haltestellen sollen für eine bessere Erschliessung strategischer Standorte sorgen: Kleinwabern, Köniz Waldegg, Thun Nord, Wilderswil-Flugplatz, St-Imier La Clef, Bévilard und Villeret (Verschiebung der heutigen Haltestelle).
Hinweis: Ausbau der Bahninfrastruktur muss langfristig geplant werden
Im Februar 2014 haben Volk und Stände der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) deutlich zugestimmt. Eine zentrale Säule von FABI ist das Strategische Entwicklungsprogramm, das in mehreren Ausbauschritten umgesetzt werden soll. Die Massnahmen für den Ausbauschritt 2025 hat die Bundesversammlung im Juni 2013 verabschiedet. Im Kanton Bern werden in diesem ersten Ausbauschritt namentlich der neue RBS-Bahnhof im Bahnhof Bern, das dritte Gleis zwischen Gümligen und Münsingen und der Ligerztunnel realisiert.
Für den nächsten Ausbauschritt 2030 reichen die sechs Planungsregionen ihre Vorstellungen bis Ende November beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ein. Anschliessend werden alle Eingaben in einer Gesamtbeurteilung koordiniert und bewertet, so dass ein kohärentes Netz entsteht. Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) gibt den Rahmen – auch den finanziellen Rahmen – verbindlich vor. Das BAV hat die Aufgabe, die aus dem BIF verfügbaren Mittel zuzuteilen und zu priorisieren. Definitiv entscheiden über den Ausbau der Bahninfrastruktur im Ausbauschritt 2030 wird die Bundesversammlung.