Die Linienführung der Limmattalbahn im Zentrum von Dietikon soll in einem neuen Prozess überprüft werden. Die Stadt Dietikon und die Limmattalbahn AG starten dazu ab Ende Mai ein Masterplanverfahren unter externer Leitung. Ziel des Verfahrens ist es, die Linienführung der Limmattalbahn abschliessend zu definieren.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsgesuchs hat der Stadtrat von Dietikon eine Einsprache zur Limmattalbahn eingereicht. Zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Linienführung über die Zürcherstrasse ohne direkte Bahnhofsanbindung. Um die Einsprache ausseramtlich zu bereinigen, starten der Dietiker Stadtrat und die Limmattalbahn AG ab Ende Mai ein sogenanntes Masterplanverfahren. In mehreren moderierten Workshops werden die Möglichkeiten der Stadtentwicklung rund um den Bahnhof skizziert und darauf basierend Linienführungsvarianten entwickelt und beurteilt. Als Ergebnis des Verfahrens sollen die Optionen der Stadtentwicklung geklärt und die Linienführung der Limmattalbahn definiert sein.

Für die Leitung des Prozesses haben die Stadt Dietikon und die Limmattalbahn AG den Städtebauer Rainer Klostermann und sein Team aus dem Architekturbüro Feddersen & Klostermann beauftragt. Dessen Aufgabe ist es, die Gesprächsrunden zu moderieren, das städtebauliche Potenzial im Bahnhofsbereich aufzuzeigen und Vorgaben für die Aufbereitung und den Vergleich der Linienführungsvarianten zu formulieren.

Das Masterplanverfahren sieht einen engeren und einen erweiterten Kreis von Beteiligten vor. Die Kerngruppe besteht aus einer Delegation des Stadtrates, dem Stadtplaner und den Verantwortlichen der Limmattalbahn AG. Im erweiterten Kreis werden verschiedene Fachleute, die Katholische Kirchgemeinde sowie Vertreter der politischen Parteien und der Verbände miteinbezogen. Die Kerngruppe erarbeitet Linienführungsvarianten und Entwicklungskonzepte und schlägt diese dem erweiterten Kreis zur Diskussion und Stellungnahme vor. Im gemeinsamen Austausch soll eine gut verträgliche Lösung im Zentrum gefunden werden. Das Verfahren soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Die Behandlung der Einsprachen ist Teil des Plangenehmigungsverfahrens, das Ende 2013 unter der Leitung des Bundesamts für Verkehr gestartet wurde. Die für die Planung zuständige Limmattalbahn AG strebt an, möglichst viele Einsprachen einvernehmlich zu bereinigen. Wo keine Einigung möglich ist, entscheidet das Bundesamt für Verkehr über die Einsprache, über Entschädigungsfragen die eidgenössische Schätzungskommission.