Am Mittwoch, 1. Mai 2013 entfällt bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) die Möglichkeit der Bargeldzahlung bei Fahrausweisprüfungen. Bisher konnten Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrausweis in den Bahnen und Bussen der RNV angetroffen wurden, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 EUR sofort bar bezahlen, ohne dass zwangsläufig die Personalien erfasst wurden.

Das bedeutet, dass künftig immer die Personalien aufgenommen werden, wenn ein Fahrgast keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Für das Prüfpersonal und für die Fahrgäste ergeben sich somit klare und einheitliche Vorgehensweisen.