Das Bundesverwaltungsgericht hat die beiden Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn + Logistik" sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination") teilweise gutgeheissen. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und zur Neubeurteilung an die AlpTransit Gotthard AG zurückgewiesen. Die AlpTransit Gotthard AG wird im Verlaufe der nächsten Tage diese Entscheide analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Aussagen zu terminlichen Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2019 können zurzeit noch keine gemacht werden.

Der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG hat am 12. August 2013 das Los „Fahrbahn + Logistik" dem Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung von Mancini&Marti AG, Bellinzona, zum Preis von rund CHF 96 Mio. sowie das Los „Bahntechnik und Gesamtkoordination" dem Konsortium CPC unter der Federführung der Cablex AG, Bern, zum Preis von rund CHF 129 Mio. vergeben.

Gegen die beiden Vergaben ist im September 2013 beim Bundesverwaltungsgericht je eine Beschwerde eingereicht worden. Die Beschwerden richteten sich hauptsächlich gegen die Eignungsbeurteilung der Zuschlagsempfänger durch die AlpTransit Gotthard AG. Ende Oktober 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht den beiden Beschwerden die aufschiebende Wirkung erteilt. Am 14. März 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die beiden Beschwerden teilweise gutgeheissen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung des Urteils beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden. Da es sich um laufende Verfahren handelt, wird die ATG gegenüber der Öffentlichkeit keine weiteren Auskünfte erteilen.