Als Folge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bricht die AlpTransit Gotthard AG die Verfahren im Zusammenhang mit den Bahntechnik-Vergaben für den Ceneri-Basistunnel ab. So bald als möglich erfolgt eine Neuausschreibung. Über die Auswirkungen auf die im Dezember 2019 geplante Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Mit seinen Urteilen vom 14. März 2014 hiess das Bundesverwaltungsgericht die beiden Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn+Logistik" sowie „Bahntechnik+Gesamtkoordination") teilweise gut. Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und die Sache an die AlpTransit Gotthard AG zurückgewiesen.
Abbruch und Neuausschreibung
In seinen Erwägungen erläutert das Bundesverwaltungsgericht detailliert, wie die für den Eignungsnachweis eingereichten Referenzen bewertet werden müssen. Demnach seien die Zuschlagsempfängerinnen vom Verfahren auszuschliessen. Die entsprechende Überprüfung der Eignung der Beschwerdeführerinnen durch die AlpTransit Gotthard AG ergibt nunmehr, dass auch die Beschwerdeführerinnen die Referenznachweise im Sinne dieser Urteile nicht genügend erbringen und folglich ebenfalls vom Verfahren auszuschliessen sind.
Weil damit kein im Verfahren verbliebener Anbieter die geforderte Eignung im Sinne der Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt, hat der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG am 14. April 2014 beschlossen, das Vergabeverfahren abzubrechen. So bald als möglich wird eine Neuausschreibung durchgeführt. Die Abbruchverfügung kann vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Zu den terminlichen Auswirkungen auf den geplanten Inbetriebsetzungstermin des Ceneri-Basistunnels im Dezember 2019 können im Moment noch keine Aussagen gemacht werden.