Die Deutsche Bahn weist die Berichterstattung von Spiegel Online vom Sonntag (17.03.2013) entschieden zurück, wonach es Pläne zur Weitergabe von Kundendaten an Dritte gäbe. Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Die DB gibt bislang keinerlei Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und plant dies auch künftig nicht. Das Kundenbindungsprogramm bahn.bonus entspricht in jeglicher Hinsicht dem Bundesdatenschutzgesetz und bietet sogar mehr Transparenz für den Kunden.
Fakt ist, dass das bahn.bonus-Programm vom BahnCard-Programm der DB getrennt wurde und damit ein eigenständiges Kundenbindungsprogramm darstellt. Kunden müssen jetzt also zwei Verträge abschließen und in die neuen bahn.bonus-Bedingungen gesondert einwilligen. Diese beinhalten auch die Nutzung der Kundendaten zu Marketingzwecken. Kundendaten werden jedoch weder an Kooperationspartner von bahn.bonus noch an Dritte weitergegeben oder verkauft. Aus Sicht des Datenschutzes ist die neue Vorgehensweise deutlich transparenter. Sie entspricht dem Wesen eines Kundenbindungs-programms und ist nach § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes auch zulässig und verhältnismäßig.
Hintergrund der Umstellung war es, Kunden der DB künftig noch bessere, auf sie zugeschnittene bahnspezifische Angebote zu unterbreiten. Selbstverständlich kann der Kunde auch weiterhin der Zusendung von Werbung widersprechen, ohne dass er das Recht verliert, weiterhin an bahn.bonus teilnehmen zu können.