In einer Stellungnahme zu den heutigen Beschlüssen des Ständerates zur FABI-Vorlage gibt der Verband der verladenden Wirtschaft VAP seiner grossen Enttäuschung Ausdruck, dass der Güterverkehr auf der Schiene im Binnen-, Import- und Exportverkehr keinen mit dem Personenverkehr und dem Transitverkehr gleichwertigen Verfassungsstatus erhalten soll. Der Gesetzgeber hat es bei dieser Vorlage verpasst, im Sinne der Co-Modalität mittels einer Verfassungsnorm alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln. Die Verlader als die eigentlichen Akteure des Güterverkehrs hoffen, dass nun der Nationalrat die Diskriminierungen des Güter-verkehrs beseitigen und dafür sorgen wird, dass im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Versorgung des Landes mit Gütern auch der Schienengüterverkehr im Binnen-, Import- und Exportbereich analog dem Personenverkehr und dem Transitverkehr eine Verfassungsnorm erhält.

Die heutigen Beschlüsse der vorberatenden Kommission des Ständerats zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) beauftragen Eidgenossenschaft und Kantone, ein angemessenes Angebot im öffentlichen Verkehr in allen Landesgegenden zu etablieren und die Infrastruktur entsprechend langfristig zu entwickeln. Dazu sollen 6,4 Milliarden Franken für Ausbauprojekte bereitgestellt werden. Diese Projekte dienen aber ausschliesslich dem Ausbau des Personenverkehrs und halten für den Güterverkehr im Binnen-, Import- und Ex-portbereich nur die bisherigen minimalen und wenig attraktiven Netzkapazitäten vor.

Ein mit dem Personenverkehr vergleichbares Bekenntnis zu einem wesensgerechten Angebot im Bahngüterverkehr im Sinne der Co-Modalität von Strasse, Schiene und Schifffahrt soll hingegen die Bundesverfassung nicht enthalten. Es fehlt die Gleichbehandlung von Personenverkehr, Transitverkehr und eben auch Import-, Export- und Binnenverkehr in allen For-men ihrer Kombination mit Strasse und Schifffahrt auf Stufe Verfassung. Mit der fehlenden Verfassungsnorm muss der Güterverkehr auf der Schiene im Binnen-, Import- und Export-verkehr neben dem dominanten Personenverkehr und dem Transitverkehr weiterhin ein Schattendasein fristen. Zwar sollen „die Belange" und Bedürfnisse des Schienengüterverkehrs ausserhalb des Transitverkehrs gemäss Ständerat in einem Zusatz „berücksichtigt" werden. Das ist aber keine Verfassungsnorm wie sie der Personenverkehr erhalten soll und wie sie der Transitverkehr mit dem Alpenschutzartikel schon hat. Der VAP hofft überdies, dass der Nationalrat im Bahninfrastrukturfonds zusätzlich eine fixe Investitionsquote für den Eisenbahnverkehr (Personenverkehr sowie Güter im Binnen-, Import- und Exportbereich) einfügt.