Die Monopolkommission der Bundesregierung hat am gestrigen Donnerstag ihr Sondergutachten zur Energiewende vorgestellt. Die Experten stellen dabei klar, dass die strukturellen Schwächen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) nicht auf die Ausnahmeregelungen bei der Zahlung der EEG-Umlage zurückzuführen sind. Eine Rücknahme dieser Vergünstigungen, von denen aktuell auch 51 deutsche Schienenbahnen profitieren, führe nur zu einer Kostenumverteilung, heißt es im Gutachten. „Die Kommission bestätigt das, was wir für den Bereich des ÖPNV schon vor Monaten gesagt haben: Bei steigender EEG-Umlage wären die Schienenbahnen gezwungen, die zusätzlichen Kosten durch höhere Ticketpreise zu kompensieren und damit an die Fahrgäste weiterzugeben", erklärt Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Das aktuelle Gutachten ist ein klares Signal für die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl. Die neue Regierung muss den Empfehlungen Rechnung tragen und das EEG grundsätzlich reformieren: „Sich an nicht grundsätzlichen Nebenthemen, wie Ausnahmeregelungen aufzuhalten, ist der falsche Weg", so Wolff weiter.
Die Monopolkommission stellt in ihrem Gutachten die bisherigen Pläne der Bundesregierung in Frage, weil sie die Wirkung der Strompreisbremse und des Abbaus der Ausnahmen bei der EEG-Umlage bezweifelt. Auch der bisherige Vorschlag der Bundesregierung, künftig nur noch Unternehmen bei der EEG-Umlage zu begünstigen, die im internationalen Wettbewerb stehen, wird von Seiten der Kommission kritisch gesehen, da es in anderen Ländern durchaus vergleichbare Ausnahmen gäbe. Eine sachliche Überprüfung einzelner Ausnahmeregelungen halten die Experten allerding durchaus für notwendig. Die Schienenbahnen erhalten die Vergünstigung bei der EEG-Umlage bislang, weil sie besonders ökologisch unterwegs sind und um im Wettbewerb zu anderen Verkehrsträgern nicht benachteiligt zu werden. „Das sind zwei sachliche und empirisch belegte Gründe. Gerade den Unternehmen die Vergünstigungen wegzunehmen, die aktiv zum Umweltschutz beitragen, brächte die Energiewende keinen Schritt weiter. Im Gegenteil, die Energiewende braucht einen großen Wurf, einen Systemwechsel, an einzelnen Ausnahmenregelungen rumzudoktern reicht nicht. Wir begrüßen die Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Rösler deshalb", so Wolff abschließend.
Ein Wegfall der besonderen Ausgleichsregelung würde für über 50 Verkehrsunternehmen in Deutschland in der Summe jährliche Mehrkosten von über 230 Millionen Euro bedeuten. Diese Mehrkosten können in den Unternehmen nicht aufgefangen werden und müssten über eine Erhöhung der Ticketpreise von mindestens drei Prozent durch die Fahrgäste getragen werden.