Am 03.05.2013 entscheidet der Bundesrat über einen Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Es geht um die Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GFVG) über das Jahr 2019 hinaus. Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die jährlich rund 330 Millionen Euro aus diesem Gesetz eine wesentliche Finanzierungssäule. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt daher den Vorstoß der drei Länder ausdrücklich und rechnet mit einer breiten Zustimmung durch den Bundesrat.
„Die Sinnhaftigkeit einer GVFG-Fortführung steht außer Frage, darin sind sich alle Experten seit Jahren einig. Durch den Gesetzesantrag der drei Länder hat die Politik nun endlich die Initiative ergriffen, um dieses Finanzierungsinstrument auch über 2019 hinaus zu sichern. Und das wird höchste Zeit, denn momentan können dringend notwendige Großvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV nicht weiter geplant werden, weil deren Finanzierung ungeklärt ist", so VDV-Präsident Jürgen Fenske. Die jährlich aus dem GVFG zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf exakt 332,56 Millionen Euro. Der Bund stellt den Länder die Gelder für den Bau und Ausbau von kommunalen ÖPNV-Großvorhaben zur Verfügung. Aktuell sind die für den Zeitraum 2013 bis 2019 zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel bereits größtenteils verplant.
„Die Gelder fließen in den Ausbau wichtiger ÖPNV-Vorhaben in ganz Deutschland. Dort, wo seit Jahren die Fahrgastzahlen steigen, muss dringend ausgebaut werden, denn teilweise sind die Kapazitätsgrenzen unseres Angebots erreicht. Eine sinnvolle Verkehrsverlagerung vom PKW hin zu Bus und Bahn ist vor allem in Großstädten und Ballungsräumen nur noch bedingt möglich. Die Länder sind sich dieser Problematik bewusst, deshalb rechnen wir mit einer großen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesantrag", so Fenske weiter.
Auch der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf zustimmen, und zwar aus Verbandssicht trotz Bundestagswahl so schnell wie möglich: „Es gibt schon heute einen Antragsstau bei unseren Projekten, da bleibt keine Zeit für politisches Taktieren im Wahljahr", erklärt Fenske. Und das sei auch gar nicht nötig, denn die Politik sei sich in dieser Frage parteiübergreifend einig. Fenske weiter: „Die Verkehrsministerkonferenz hat die drei Länder einstimmig um die Erarbeitung eines Gesetzesentwurf gebeten und auch die CDU hat auf ihrem letzten Bundesparteitag einen entsprechenden Beschluss zum GVFG gefasst. Daher gehen wir im Interesse des ÖPNV, unserer Fahrgäste und der Städte von einer zügigen endgültigen Entscheidung noch vor der Bundestagswahl aus."
Zukunft der Entflechtungsmittel bleibt weiter unklar
Währen der VDV die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms jetzt auf dem richtigen Weg sieht, warnt der Verband gleichzeitig davor, die Entscheidung über die Entflechtungsmittel weiter zu verschieben. „Das GVFG ist eine wichtige Finanzierungssäule. Aber mindestens genauso wichtig ist die Zukunft der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz. Und hier herrscht seit Monaten Stillstand in den Bund-Länder-Verhandlungen. Dabei sind diese Gelder für die gesamten kommunalen Verkehrswege, also Straße und ÖPNV, von essenzieller Bedeutung. Auch hier muss die Politik jetzt eine zukunftsfähige Lösung finden", erklärt Fenske abschließend. Über das Entflechtungsgesetz stellt der Bund den Ländern jährlich rund 1,3 Milliarden Euro für die kommunalen Verkehrswege zur Verfügung, das Gesetz läuft jedoch Ende 2013 aus.