Die DB Station&Service AG veröffentlicht Änderungen ihres Stationspreissystems in der am 4. September erscheinenden Ausgabe des Bundesanzeigers. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2013 in Kraft. Eisenbahnunternehmen und Aufgabenträger können einen Monat nach der Veröffentlichung ihre Stellungnahmen abgeben. Gleichzeitig informiert die DB Bundesländer, Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Änderungen.
Die Änderungen berücksichtigen die Forderungen der Bundesnetzagentur und wurden bereits im Vorfeld mit der Regulierungsbehörde abgestimmt. In einem Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und der DB Station&Service AG ist die Weiterentwicklung des Stationspreissystems vereinbart und die jetzt veröffentlichte Änderung als Übergangslösung für die Jahre 2013 und 2014 fixiert.
Das seit 2011 geltende und in der Struktur bewährte Stationspreissystem bleibt im Wesentlichen erhalten. Neu ist ein einheitlicher Verkehrsleistungsfaktor, der den bisher geltenden Zuglängenfaktor ersetzt. Während bisher mehrere Stufen von Zuglängen den Preis maßgeblich beeinflusst haben, unterscheidet das System jetzt neu nur noch zwischen Personenverkehrs-leistungen im Nahverkehr und im Fernverkehr. Für Nahverkehrszüge gilt im geänderten System ein Grundpreis, die Preise für Fernverkehrszüge bestehen aus diesem Grundpreis und einem einheitlichen und längenunabhängigen Preisaufschlag. Diese Regelung folgt einem Vorschlag der Bundesnetzagentur und orientiert sich an einer Preisdifferenzierung nach Verkehrsleistungen, den das Allgemeine Eisenbahngesetz bereits für die Trassennutzung vorsieht.
Gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur entwickelt die DB jetzt eine transparente Methode für eine Neuberechnung des Verkehrsleistungsfaktors, die in einer neuen Preisstruktur ab 2015 zu einer Umverteilung zwischen Nah- und Fernverkehr führen kann.
Die aktuell vorgestellte Übergangslösung für die Jahre 2013 und 2014 kommt weitgehend ohne solche Verschiebungen zwischen Nah- und Fernverkehr aus. Damit ist den besonderen Bedürfnissen der für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen zuständigen Bundesländer Rechnung getragen, die nun für die Jahre 2013 und 2014 mit nur geringfügig veränderter Belastung durch die Stationspreise rechnen müssen. Die DB liefert den Bundesländern so bald wie möglich Informationen, um etwaige Belastungsveränderungen in der Revision der Regionalisierungsmittelverteilung mit Wirkung ab 2015 berücksichtigen zu können.
Die Stationspreise sind Teil des Stationsnutzungsvertrags, den jedes der aktuell rund 135 im Personenverkehr aktiven Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der DB Station&Service AG abschließt.
Informationen zum Stationspreissystem der DB sind im Internet unter www.deutschebahn.com/sps zu finden. Die Änderungen sind ab 4. September sichtbar.