Einmal im Jahr veranstalten die AnschlussBahnProfis und die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp für alle Betreiber und Verantwortlichen von Anschlussbahnen eine Fachtagung. Zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch. Die 3. Fachtagung für Anschlussbahnleiter findet am 07. November in Fulda statt.
Auch in diesem Jahr werden sich namhafte Referenten in praxisorientierten Vorträgen mit den Anforderungen an die Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen und Betriebsanlagen von Anschlussbahnen allgemein und speziell in Bayern sowie mit den Anforderungen an die Qualifikationen des Personals in Anschlussbahnen beschäftigen.
Außerdem wird aufgrund der nach wie vor gegebenen Brisanz des Gleisanschlussrechts über Erfahrungen aus Verhandlungen zum Abschluss eines Gleisanschlussvertrages berichtet. Zudem wird über eine scheinbar unüberwindbare Barriere des Güterverkehrs, dem Verkehr auf der letzten Meile, diskutiert, wobei eine vergleichende Betrachtung der Länder Deutschland und Österreich präsentiert wird. In Anbetracht der bevorstehenden Neuauflage der Gleisanschlussförderrichtlinie wird sich auch mit den geänderten Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der Gleisanschlüsse befasst.
Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer der Vorjahresveranstaltungen wird sich auch der Sicherheit in Anschlussbahnen gewidmet. Außerdem wird das neue bzw. geplante Eisenbahnregulierungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf Anschlussbahnen vorgestellt. Ferner werden die landesrechtlichen Grundlagen des Eisenbahnrechts gegenübergestellt sowie die Bedeutung und der Inhalt der Landeseisenbahngesetze neben dem Allgemeinen Eisenbahngesetz untersucht. Schließlich wird sich in diesem Jahr wunschgemäß mit dem aktuellen Thema der Anforderungen an die Sicherung von Bahnübergängen auseinandergesetzt.
Die 3. Fachtagung für Anschlussbahnleiter wird am Vorabend des 07.11.2012 mit dem Stammtisch Anschlussbahnleiter eingeleitet. Eröffnet wird dieser Abend mit einem kurzen Impulsreferat „Anschlussbahnen und ihre Gleisanschlussverträge - Musterverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt - Wer bestimmt die Kosten und Bedingungen?".
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