Die Planfeststellung zum Bau der Stuttgart-21-Tunnel (Planfeststellungsabschnitt 1.5.) ist seit Januar 2007 rechtskräftig. Die DB ProjektBau GmbH wird die ersten der etwa 1.000 Eigentümer der über den Tunnelstrecken liegenden Grundstücke nun anschreiben, um sie über das Verfahren und die damit verbundenen Schritte zu informieren. Darauf folgend wird sich die ausführende Ingenieurgemeinschaft mit den betroffenen Eigentümern in Verbindung setzen und einen Begehungstermin des jeweiligen Grundstückes vereinbaren. Ein Sachverständiger wird dabei den aktuellen Zustand des betroffenen Grundstückes aufnehmen und dokumentieren. Die Beweissicherung wird schrittweise erfolgen und sich am Terminplan für die Baumaßnahme und dem tatsächlichen Baufortschritt orientieren. Die Termine zwischen Sachverständigen und Eigentümern werden dementsprechend nach und nach vereinbart.
Das Beweissicherungsverfahren ist im Interesse der Eigentümer und der Bahn im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben, um den Status Quo vor Beginn der Baumaßnahmen festzuhalten. Dabei werden alle innerhalb der planfestgestellten Beweissicherungsgrenze liegenden Grundstücke erfasst. Außerhalb dieses Bereiches besteht nach der Auffassung der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) keine Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt.