Wolfgang Dietrich: „Die Antragstrasse für den Filderbahnhof ist kein Murks, wie in der Vergangenheit durch den baden-württembergischen Verkehrsminister behauptet. Sie erfüllt das im Finanzierungsvertrag vereinbarte verkehrliche Gesamtkonzept von Stuttgart 21 in vollem Umfang." Dass die Antragstrasse nicht genehmigungsfähig sei, ist nach Auffassung der Bahn ein Trugschluss. „Für alle, die darauf spekulieren, dass die Bahn nach dem Planfeststellungsverfahren auf eine andere Variante umschwenken muss, wird der Schuss nach hinten los gehen", betont Wolfgang Dietrich.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Projektsprecher Wolfgang Dietrich heftig das Verhalten einiger namhafter Vertreter auf Seiten der Landesregierung. Zuletzt hatten der Staatsekretär im Staatsministerium, Klaus-Peter Murawski sowie Regierungssprecher Rudi Hoogvliet die Genehmigungsfähigkeit der Antragstrasse in Zweifel gezogen: „Der Vorgang ist ungeheuerlich", stellt Dietrich fest, „Der Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der Antragstrasse ist der erneute Versuch der Politik – in diesem Fall des grünen Teils der Landesregierung – sich über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verfahren zu stellen und öffentlich zu versuchen, sie in ihrem Sinne zu beeinflussen."
Auch die Beurteilung des verkehrlichen Nutzens der Variante Flughafenstraße durch den Verkehrsminister löst bei fachkundigen Beobachtern zumindest Erstaunen aus. Am 15. März 2013 erklärte Hermann, dass „die optimierte Version des Filderbahnhofs im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 zwar den Fahrgästen nutze, die damit schneller von der Station zum Flugterminal gelangten, die Alternative in verkehrlicher Hinsicht aber keinen Vorteil bringe."
Offenbar scheint der Verkehrsminister das Einmaleins von Nutzen-Kosten-Berechnungen für Verkehrsvorhaben nicht zu kennen. Sonst würde er nicht zwischen einem verkehrlichen Nutzen für die Verkehrsverbindungen einerseits und einem Nutzen für die Fahrgäste anderseits unterscheiden. Denn für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Verkehrsvorhaben sind immer die vollständigen Reisezeiten – einschließlich Umsteigezeiten – von Belang. Gerade für das Land sollte doch der Gesamtnutzen für den Fahrgast und nicht allein der betriebliche Nutzen für den Bahnverkehr im Mittelpunkt stehen. Auf die übrigen, zum Abschluss des Filder-Dialogs S21 von ihm selbst erkannten verkehrlichen Vorteile (siehe PM des MVI vom 13.07.2012) geht der Minister jetzt überhaupt nicht mehr ein.
Die Verlautbarungen von Vertretern der Landesregierung übersehen, dass die Beurteilung der Variantenwahl keine parteipolitische Aufgabe, sondern ein allein dem Verwaltungsverfahrensrecht verpflichtete Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamt ist, das anders als die Landesregierung ausreichend Erfahrung in der Beurteilung eisenbahnrechtlicher Verfahrensanträge hat.
Obwohl die Machbarkeitsstudie zur Variante Flughafenstraße bereits im Oktober 2012 vorgelegt wurde, ist die Landesregierung bis heute offenbar nicht Willens oder in der Lage, sich eine einheitliche und abschließende Meinung zum verkehrlichen Nutzen der Variante zu bilden. „Mit Vorwürfen an die Adresse der Bahn wird versucht, die Widersprüchlichkeit der unterschiedlichen Positionen innerhalb der Landesregierung, aber auch innerhalb der Partei der Grünen zu überspielen", sagt Wolfgang Dietrich. „Der grüne Teil der Landesregierung will zwar über die Variante, nicht aber über eine Kostenbeteiligung reden. Damit verweigert er sich letztlich einer sachlichen Diskussion und bestätigt die Richtigkeit der Entscheidung der Bahn, weiterhin an der ursprünglichen Antragstrasse festzuhalten."