S-Bahn-Berlin: Noch keine Entscheidung bei Vergabe-Nachprüfung
Der Streit über die Konzeption des Vergabeverfahrens „Teilnetz Ring" wurde heute vom Kammergericht Berlin nicht entschieden. Die Länder Berlin und Brandenburg hatten in der ersten Instanz obsiegt. In der mündlichen Verhandlung hat das Kammergericht als zweite Instanz nunmehr jedoch zu erkennen gegeben, dass eine Entscheidung erst nach einer Vorlage zum EuGH zur Auslegung einer seit 2009 geltenden, entscheidungsrelevanten EG-Verordnung getroffen werden kann. Diese Vorlage an den EuGH soll in vier Wochen erfolgen. Die Frage, über die der EuGH ggf. entscheiden soll, betrifft die vorgesehene Vertragslaufzeit von maximal 33 Jahren für die Instandhaltung der neu zu beschaffenden Fahrzeuge. Aus dem Wortlaut der neuen EU-Verordnung 1370/2007, die für den Nahverkehr einschlägig ist, gehe nicht hervor, ob die dortigen Vorgaben für Vertragslaufzeiten auch für die von den Ländern vorgesehene langfristige Instandhaltungsverpflichtung gelten.