VDV begrüßt Ländervorstoß beim GVFG
Am 03.05.2013 entscheidet der Bundesrat über einen Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Es geht um die Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GFVG) über das Jahr 2019 hinaus. Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die jährlich rund 330 Millionen Euro aus diesem Gesetz eine wesentliche Finanzierungssäule. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt daher den Vorstoß der drei Länder ausdrücklich und rechnet mit einer breiten Zustimmung durch den Bundesrat.