Die SBB erneuert ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die SBB erneuert ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsvorlagen für Bauleistungen. Damit vereinfacht sie die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten.
Die SBB überprüft regelmässig ihre AGB und Vertragsvorlagen auf Markt- und Branchenkonformität. In einem ersten Schritt passt sie die AGB «Rollmaterial-Komponenten» sowie die Vertragsvorlagen für «Bauleistungen» an. Beide Anpassungen treten am 1. April 2013 in Kraft. Die übrigen AGB «Industrie» folgen bis Ende 2013.
Die Projektpartner des Großprojektes Stuttgart 21 werden umfassend über aktuelle Kalkulationsabweichungen und Kostenrisiken informiert. Die Bereitstellung der jüngsten Ergebnisse einer Projektanalyse erfolgt in einem Datenraum unter dem Dach der DB-Projektbau in Stuttgart. Dieser Einblick in vertrauliche Unterlagen der Bahn AG ist so im Finanzierungsvertrag der Projektpartner geregelt (§ 13, Absatz 6, siehe auch Anlage). Genau daran hält sich die Bahn. Außerdem wurde dieses Verfahren so beim jüngsten Projektgespräch am 21. Januar 2013 mit allen Beteiligten abgestimmt und dann bei einer Pressekonferenz öffentlich erläutert.